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Das neue Hundegesetz!


Seit dem 1. Juli 2011 ist in Niedersachsen das neue Hundegesetz in Kraft getreten. Dies beinhaltet einige Neuerungen. So gilt für alle Hunde, egal welcher Größe und Rasse, die Registrierung durch einen elektronischen Chip. Von einem Tierarzt wird dem Hund der winzige Mikrochip, er ist ungefähr so groß wie ein Reiskorn, eingesetzt. Er enthält eine Identifikationsnummer, mit deren Hilfe sich der Tierhalter zuverlässig ermitteln lässt. Dies geschieht mit Hilfe eines sog. Lesegerätes. Das Land Niedersachsen strebt innerhalb der nächsten zwei Jahre ein zentrales Register an, indem die Angaben zum Hund und seines Besitzers gespeichert werden. Bisher ist Tasso das größte Haustierregister.
Neu ist auch der verpflichtende Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ab einem Alter von 6 Monaten. Personenschäden müssen bis zu 500.000€, Sachschäden bis zu 250000€ versichert werden. Hier gibt es keine Übergangsregelung. Das Chippen und der Abschluss der Versicherung muss umgehend erfolgen. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe bis zu 10000€.
Eine Übergangsregelung bis 2013 gibt es bei dem sog. Sachkundenachweis. Danach müssen alle Hundehalter nachweisen, dass sie die entsprechenden Kenntnisse zur Haltung eines Hundes haben. Der Sachkundenachweis erfolgt durch eine Prüfung, die bei Hundetrainern, speziell qualifizierten Hundeschulen oder Tierärzten ablegt werden kann. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Personen, bei denen man von der entsprechen Sachkundigkeit ausgehen kann. Dazu gehören Jäger, Tierärzte, Personen, die berufsbedingt einen Hund halten und Personen, die nachweislich schon seit zwei Jahren ununterbrochen einen Hund besitzen. Der Sachkundenachweis soll in einem theoretischen Teil Informationen über die Bedürfnisse, das Verhalten, die Körpersprache der Hunde und Tierschutzbestimmungen beinhalten. In einem praktischen Teil soll der konkrete Umgang mit dem Hund geschult werden.

Durch diese neuen Regelungen will das Land Niedersachsen erreichen, dass die Hundehaltung angemessen erfolgt und die Beißunfälle zukünftig in ihrer Häufigkeit reduziert werden. Sog. gefährliche Hunde haben eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Die Bestimmung der Gefährlichkeit eines Hundes obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Denn Niedersachsen hat, im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern, keine Rasselisten.
Welche Kosten kommen nun auf den Hundehalter zu? Das Chippen kostet ca. 50€, die Versicherung zwischen 80€ und 150€, der Sachkundenachweis ca. 200€. Da kommt eine nicht unerhebliche Geldsumme zusammen. Auf der anderen Seite bleibt zu hoffen, dass durch diese Maßnahmen auch die Anzahl der ausgesetzten Tiere zurückgeht, wenn ... Ja, wenn dann alle Tierhalter wirklich diesen neuen gesetzlichen Regeln entsprechend ihren Hund anmelden. Die Frage einer effektiven Kontrolle ist nämlich noch nicht eindeutig geklärt.

 

 

Tierschutzverein - Harlingerland

 


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