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Datenschutz
Das neue Hundegesetz!
Seit dem 1. Juli 2011 ist in Niedersachsen das neue Hundegesetz in Kraft
getreten. Dies beinhaltet einige Neuerungen. So gilt für alle Hunde, egal
welcher Größe und Rasse, die Registrierung durch einen elektronischen
Chip. Von einem Tierarzt wird dem Hund der winzige Mikrochip, er ist
ungefähr so groß wie ein Reiskorn, eingesetzt. Er enthält eine
Identifikationsnummer, mit deren Hilfe sich der Tierhalter zuverlässig
ermitteln lässt. Dies geschieht mit Hilfe eines sog. Lesegerätes. Das Land
Niedersachsen strebt innerhalb der nächsten zwei Jahre ein zentrales
Register an, indem die Angaben zum Hund und seines Besitzers gespeichert
werden. Bisher ist Tasso das größte Haustierregister.
Neu ist auch der verpflichtende Abschluss einer
Hundehaftpflichtversicherung ab einem Alter von 6 Monaten. Personenschäden
müssen bis zu 500.000€, Sachschäden bis zu 250000€ versichert werden. Hier
gibt es keine Übergangsregelung. Das Chippen und der Abschluss der
Versicherung muss umgehend erfolgen. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe
bis zu 10000€.
Eine Übergangsregelung bis 2013 gibt es bei dem sog. Sachkundenachweis.
Danach müssen alle Hundehalter nachweisen, dass sie die entsprechenden
Kenntnisse zur Haltung eines Hundes haben. Der Sachkundenachweis erfolgt
durch eine Prüfung, die bei Hundetrainern, speziell qualifizierten
Hundeschulen oder Tierärzten ablegt werden kann. Ausgenommen von dieser
Verpflichtung sind Personen, bei denen man von der entsprechen
Sachkundigkeit ausgehen kann. Dazu gehören Jäger, Tierärzte, Personen, die
berufsbedingt einen Hund halten und Personen, die nachweislich schon seit
zwei Jahren ununterbrochen einen Hund besitzen. Der Sachkundenachweis soll
in einem theoretischen Teil Informationen über die Bedürfnisse, das
Verhalten, die Körpersprache der Hunde und Tierschutzbestimmungen
beinhalten. In einem praktischen Teil soll der konkrete Umgang mit dem
Hund geschult werden.
Durch diese neuen Regelungen will das Land Niedersachsen erreichen, dass
die Hundehaltung angemessen erfolgt und die Beißunfälle zukünftig in ihrer
Häufigkeit reduziert werden. Sog. gefährliche Hunde haben eine Maulkorb-
und Leinenpflicht. Die Bestimmung der Gefährlichkeit eines Hundes obliegt
den Landkreisen und kreisfreien Städten. Denn Niedersachsen hat, im
Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern, keine Rasselisten.
Welche Kosten kommen nun auf den Hundehalter zu? Das Chippen kostet ca.
50€, die Versicherung zwischen 80€ und 150€, der Sachkundenachweis ca.
200€. Da kommt eine nicht unerhebliche Geldsumme zusammen. Auf der anderen
Seite bleibt zu hoffen, dass durch diese Maßnahmen auch die Anzahl der
ausgesetzten Tiere zurückgeht, wenn ... Ja, wenn dann alle Tierhalter
wirklich diesen neuen gesetzlichen Regeln entsprechend ihren Hund
anmelden. Die Frage einer effektiven Kontrolle ist nämlich noch nicht
eindeutig geklärt.
Tierschutzverein - Harlingerland
Kto.: 106 48 56
BLZ: 282 527 60
Kreissparkasse
Wittmund
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